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Redakteur: Heike
Kategorie: Gesundheit
Veröffentlicht am: 12.01.2008 21:46

So wehren Sie sich gegen Behandlungsfehler

Fakt ist: Wer sagt, er mache keine Fehler, der lügt. Selbst wenn es sich um einen Arzt handelt! Denn auch Ärzte sind „nur” Menschen und Menschen machen Fehler. Hier erhalten Sie Tipps, was Sie beachten sollten, wenn Sie Schadensersatzforderungen wegen eines Behandlungsfehlers stellen möchten.

Es kann durchaus vorkommen, dass die Behandlung von einem Arzt falsch oder fehlerhaft durchgeführt wird. Tritt dadurch beim Patienten ein Schaden ein, kann der Patient - je nach Fall - Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld haben.

 

Ein fehlender Behandlungserfolg ist noch kein Fehler
Nicht jeder Misserfolg einer Behandlung ist direkt ein Behandlungsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt nur vor, wenn “schuldhaft vermeidbare Fehler des Arztes oder einer Klinik zu Schäden der Gesundheit geführt haben”.
Wenn die Behandlunge eines Arztes z, B, nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft erfolgt, kann ein Arzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich gemacht werden.

 

Typische Behandlungsfehler sind z. B.:

 

Den Fehler muss allerdings der Geschädigte (Patient oder dessen gesetzlicher Vertreter) beweisen. Dazu gehört, dass nachgewiesen wird, dass

 

Bei groben Behandlungsfehlern wird eine Beweiserleichterung, bis hin zur Beweislastumkehr (der Arzt muss dann beweisen, dass er richtig gehandelt hat) gewährt.

 

Was sollte man bei einem Schaden tun?
Zuerst sollte man mit dem Arzt reden und eine gütliche Vereinbarung mit ihm suchen. Sollte eine Einigung mit dem Arzt nicht möglich sein, kann man die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärzte- oder Zahnärztekammer einschalten. Welche Schlichtungsstelle zuständig ist erfährt man z. B. bei der Krankenkase.
Die Schlichtungsstelle kann aber nur tätig werden, wenn der Arzt oder die Klinik diesem Verfahren zustimmt. Wenn gar nichts geht, besteht die Möglichkeit, Klage gegen den Arzt oder das Krankenhaus einzureichen.

 

Wichtige Fakten:

Sie können hier eine kleine Checkliste herunterladen, die Sie bei einem Behandlungsfehler in Ihrem Vorgehen unterstützen kann.