YourTalents
Limitierte Mitgliederzahl.
Maximale Möglichkeiten.
Unbegrenzt viele Erfahrungen.

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Registrieren
       PR-Inside.com

Werbung


Standard-ProfilbildDWB
9262 Punkte9262 Punkte9262 Punkte
Politik | 18.12.2008 13:14  Drucker

Ist der EU-Führerschein noch in Deutschland gültig? Das neue EuGH-Urteil vom 26.06.2008


Die Firma DWB & Co. ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Deutschland: Dürerring 90 -38228 Salzgitter und informiert umfassend seit dem Jahre 2005 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma DWB & Co. ist seit Anfang an dabei und bieten Ihnen heute noch mehr Qualität und Sicherheit und wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen. DWB & Co. bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Kurzberatung mit unserem Rechtsanwalt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht nun wesentliche Einschränkungen bei der Anerkennung von ausländischen Führerscheinen, die im Wege des so genannten „Führerschein-Tourismus“ erworben wurden. So hat der EuGH am 26.06.02008 zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Erteilung eines ausländischen Führerscheins zur Umgebung deutscher MPU-Vorschriften entschieden, dass nach wie vor grundsätzlich die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die von einem anderen Mitgliedsstaat nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Führerscheine ohne eigenes Prüfungsrecht anzuerkennen, besteht. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war. Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, kann es dann ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt. Mehr auf unsere Homepage www.abc-eu-fs.de oder telefonisch 05341-1863060

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 1433
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.