Eine private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten des Versicherungsnehmers deckt, wenn er z. B. zum Arzt oder ins Krankenhaus wegen einer Krankheit oder einem Unfall muss. Wie der Name es schon sagt, wird sie durch ein privates Unternehmen geleitet. In einer privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Arten der Versicherung wie z. B. die Vollversicherung, sie deckt alle Kosten, eine Teilversicherung, sie deckt nur gewisse Teile im Gesundheitssystem oder als Zusatzversicherung z. B. für Auslandsreisen, Krankenhaustagegeld und vieles mehr. Private Krankenversicherungen setzten einiges voraus, bevor jemand angenommen wird, wie den Gesundheitszustand und dem Alter des Interessenten. Die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung sind nicht einkommensabhängig wie in einer gesetzlichen Versicherung, sondern es wird vorher die Prämie festgelegt. Folgende Kriterien werden dabei beachtet: das Geschlecht, das Alter, den Gesundheitszustand (ist sehr wichtig), welche Leistungen man bekommen möchte. Die Beiträge bleiben in der Regel konstant. Außer es besteht medizinischer Fortschritt, dann können sie etwas angehoben werden. Es muss aber für jedes Familienmitglied, der Beitrag bezahlt werden, und nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse, indem z. B. das Kind beitragsfrei mitversichert ist. Bei manchen privaten Krankenversicherungen bekommt man am Ende eines Jahres einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück, falls man diese Versicherung nicht in Anspruch genommen hat. Statt der Beitragsrückerstattung kann man bei einigen Versicherungen ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung sich Rabatte geben lassen, d. h. nimmt man die Versicherung in einem Jahr nicht in Anspruch, so kann man das Folgejahr weniger Beiträge bezahlen, man nennt es auch Leistungsfreiheitsrabatt. Zur Zeit gibt es in Deutschland 48 Unternehmen, die eine private Krankenversicherung anbieten. Sie müssen eine AG oder VVaG sein. Bei der Abrechnung läuft es folgend zu, der Versicherungsnehmer bezahlt die Arztkosten bei ambulanter Behandlung bzw. die Medikamente selbst, bekommt hierfür eine Rechnung ausgestellt, reicht sie dann seiner Versicherungsgesellschaft ein und bekommt anschließend dieses Geld wieder zurück. Vorraussetzung die Rechnung ist ordnungsgemäß. Bei einem Krankenhausaufenthalt wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet außer die Arztkosten, sie werden wiederum mit dem Versicherungsnehmer abgerechnet, die dann wieder einzureichen sind und man bekommt anschließend sein Geld zurück. Das die monatlichen Beiträge nicht so hoch sind, kann man folgendes festlegen, man bezahlt z. B. 10 % seiner Kosten selbst und erst dann tritt die Versicherung in Kraft, so wie z. B. bei einem Auto die Selbstbeteiligung. Aber noch was wichtiges, ist man einmal in einer privaten Krankenkasse versichert, kommt man nicht mehr so schnell in eine gesetzliche zurück. Es sei denn man wird arbeitslos, und dann noch ist es sehr schwierig, bitte vorher informieren. Hier noch ein paar Beispiele der zusätzlichen Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung: Anspruch auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus, die Behandlung nur durch den Chefarzt, Sehhilfen, Massagen oder Physiotherapie (die, die die gesetzlichen nicht mehr bezahlen), Zahnersatz und noch vieles mehr. Ebenfalls entfällt die Praxisgebühr von 10 € im Quartal. Die neue Gesundheitsreform beabsichtigt, dass man zukünftig auch innerhalb der privaten Krankenkassen wechseln kann, vor allem bei finanziellen Nachteilen. Es soll auch ein sogenannter Basistarif eingeführt werden bei den privaten Krankenkassen, wobei dieser den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen darf. Wobei bei diesem Basistarif nicht alle Leistungen enthalten sind, versteht sich natürlich von selbst. Also allgemein gilt, auch hier mehrere Angebote von privaten Krankenversicherungen einnehmen, so dass man das günstigere oder bessere Angebot bekommt. Die Gesundheit sollte ja nicht darunter leiden


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