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Wirtschaft | 21.09.2008 15:55  Drucker

Überblick über die Hausratversicherung


Allgemein gesagt werden durch die Hausratversicherung fast alle beweglichen Dinge im Haushalt des Versicherten versichert. Die Hausratvericherung bietet Schutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Zu diesen Gegenständen gehören Möbel, elektronische Geräte (wie Fernsehgeräte) sowie Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine) sowie Kleidung und Lebensmittel. Darüber hinaus sind es Gegenstände wie Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen, soweit diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen; eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft hat und für die er das Risiko trägt (z.B. Sanitäranlagen); Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen einschließlich ihrer Motoren; motorisierte Krankenfahrstühle, Rasenmäher sowie Kinderfahrzeuge;
ebenfalls Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers zur Verfügung stehen. Woran man als Versicherungsnehmer vielleicht nicht sofort denkt, sind Sparbücher, Bargeld und Schmuck, die ebenfalls bis zu einer gewissen (Höchst-)Grenze abgedeckt sind.
Der Versicherungsschutz deckt Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Versichert sind außerdem Kosten wie Aufräumungs- und Hotelkosten. Auch Reparaturen hinsichtlich Gebäudebeschädigungen oder gemieteten Wohnungen sind in der Hausratversicherung versichert. Darüber hinaus besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zusätzliche Dinge wie Fahrraddiebstahl und Überspannungsschäden in den Versicherungsvertrag aufnehmen zu lassen. Versicherungsort ist die im Vertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Allerdings ist es möglich durch eine Außenversicherung den im Versicherungsschein genannten Ort zu erweitern, so dass der Hausrat der sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet (z.B. in einer Ferienwohnung) versichert ist.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach Höhe der Versicherungssumme, den individuell gewünschten Zusatzleistungen sowie der Lage des Versicherungsortes.
Man sollte bei Abschluss einer Hausratversicherung darauf achten, ob eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt wurde. Der Wert des Hausrates muss durch den Kunden geschätzt werden und nicht durch den Versicherer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Wert passt. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung limitiert. Die Versicherungssumme sollte so gesetzt werden, dass es einerseits zu keiner Unterversicherung kommen könnte oder andererseits der Hausrat überversichert ist. Eine Unterversicherung tritt ein, wenn der Hausrat unterbewertet wurde, z.B. der Hausrat hat einen Wert von 5.000,- Euro, die Versicherungssumme beträgt aber nur 2.000,- Euro, d.h. die Deckung durch die Versicherung beträgt dann maximal 2.000,- Euro. Wenn man die Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert hat, heißt das, dass man jeden Gegenstand nur zur Hälfte versichert hat und nur zur Hälfte ersetzt bekommt.Um diese Unterversicherung zu vermeiden gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Versicherte eine vorab festgelegte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche abzuschließen. Dies wird als Unterversicherungsverzicht bezeichnet. So wird dem Versicherungsnehmer zwar sichergestellt, dass der tatsächliche Neuwertersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt wird, hat aber den Nachteil, dass vor allem bei großen Wohnungen eine Überversicherung besteht. Wer überversichert ist, bekommt trotzdem nur höchstens den tatsächlichen Wert der beschädigten Sachen. Sollte sich der Wert des Hausrates im Laufe der Zeit maßgeblich ändern, kann die Versicherungssumme angepasst werden. Versichert ist der Wiederbeschaffungswert. Es wird kein Abzug vorgenommen, weil die beschädigten Gegenstände bereits durch Gebrauch abgenutzt waren. Wichtig sind darüber hinaus die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Jedes Versicherungsunternehmen kann eigene Versicherungsbedingungen entwerfen und dem Vertrag zugrunde legen. Oft stellt sich die Frage: Versichert oder nicht-versichert? Die Hausrat-Versicherung ersetzt einen Schaden dann, wenn er durch ein bestimmtes Ereignis hervorgerufen wurde, für welches Versicherungsschutz besteht. Ist das nicht der Fall, erhält der Kunde kein Geld von dem Versicherer. In den Versicherungsklauseln ist genau definiert, was ein Feuer, ein Einbruchdiebstahl, usw. im Sinne der Versicherungsklauseln ist. Diese Definitionen sind maßgeblich. Ob ein Feuer ein Feuer im Sinne der zugrunde liegenden Bedingungen ist, steht im so genannten Kleingedruckten. Diese sind für den Laien oftmals nicht verständlich. Aber wer würde auch schon all das Kleingedruckte vor Abschluss des Vertrages lesen? Außerdem bleibt dem potentiellen Versicherten ohnehin nur die Wahl, die Bedingungen anzunehmen oder ganz auf die Versicherung zu verzichten.
So ist auch ein Wasserschaden nicht gleichzusetzen mit einem Leitungswasserschaden. Meist sind die Schäden so eindeutig, dass es keinen Streitfall zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber gibt und der Schaden ersetzt wird. Immer wieder gibt es auch Fälle die nicht eindeutig sind, wie z.B.: Ein Putzeimer wird versehentlich umgekippt. Hier ist ein Wasserschaden passiert, aber kein Leitungswasserschaden. Die meisten Kunden beschäftigen sich erst im Schadensfall, d.h. wenn etwas passiert ist und es um eine Entschädigung geht, mit den Bedingungen tiefergehend auseinander. Bei Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

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