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Wirtschaft | 21.09.2008 15:54  Drucker

Die KFZ Versicherung im Überblick


Wer mit einem Auto oder einem anderen motorisierten Gerät, wie einem Motorrad, am Straßenverkehr teilnimmt lebt gefährlich. Autos werden zwar immer sicherer und auch die Unfallzahlen gehen zurück. Dennoch sollte man versichert sein um bei eventuellen Schäden abgesichert zu sein. Wer überhaupt nicht versichert ist, das schreibt der Gesetzgeber vor, darf am Straßenverkehr gar nicht teilnehmen. Deshalb gibt es die verschiedensten KFZ Versicherungen:

Zunächst einmal die KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese dient dazu, Personenschäden, sowie Sach- und Vermögensschäden abzudecken. Dabei wird allerdings nur der Schaden des Geschädigten, nicht des Versicherungsnehmers abgedeckt. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche Vorraussetzung für das Führen eines Fahrzeuges ist. Wie in den meisten anderen Ländern auch ist in Deutschland die Haftpflicht eine Pflichtversicherung, welche jeder Halter eines Autos abschließen muss (§4 PflVersG). Der Nachweis, dass man über eine entsprechende Versicherung verfügt, erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, welche man früher auch “Doppelkarte” nannte. Erlischt eine Versicherung, weil man beispielsweise kündigt oder nicht mehr zahlt, so sind die Versicherungen verpflichtet, die jeweils zuständigen Behörden darüber zu informieren, was die Zwangsabmeldung des Fahrzeuges zur Folge hat.

Ein weiterer Typ ist die Kaskoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung handelt es sich hierbei nicht um eine Pflichtversicherung. Die Kasko kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des eigenen Fahrzeuges auf, wobei zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden wird. Die Teilkasko deckt Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Wetterschäden, Wildschäden, Glasbruchschäden sowie Kurzschlussschäden ab. Die Vollkasko deckt darüber hinaus Vandalismus, sowie Unfallschäden bei selbstverschuldeten Unfällen ab. Auch Unfallschäden, bei denen der Verursacher zahlungsunfähig ist, Fahrerflucht begangen hat oder ähnliches wird durch die Vollkasko abgedeckt.

Der Schutzbrief dient zur Absicherung des Versicherungsnehmers bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Der bekannteste und älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der ADAC. Je nach Anbieter sind die enthaltenen Leistungen folgende: Pannenhilfe, also die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Pannenwagens vor Ort. Abschleppen zur nächsten Werkstatt, sowie das Bergen des Pannenfahrzeugs. Die Weiter- und Rückfahrt, sowie der Rücktransport des Fahrzeugs. Der Ersatzteil-Versand, sowie das stellen eines Ersatzfahrers. Auch die Kosten zur Fahrzeugunterstellung können Gegenstand des Schutzbriefes sein, sowie die Übernahme von Übernachtungskosten.

Die Insassen-Unfallversicherung erbringt (unter den in den Vertragstexten definierten Voraussetzungen) nach einem Unfall verschiedene Leistungen. Dazu gehört die Heilbehandlungskostenerstattung, die Erstattung der Kosten zur Rehabilitation um physische oder psychische Folgeschäden von Unfällen zu beseitigen oder zu mindern, sowie die Auszahlung von Barbeträgen um evtl. Gehaltsausfälle zu kompensieren. Dazu kann auch die Auszahlung von Renten zählen. Versichert sind die Insassen des eigenen Autos. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites.

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