Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, mit denen ein Mensch heute konfrontiert wird. Zunächst wären da die Sozialversicherungen, also Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder eine günstige Autoversicherung. Hinzu kommt noch eine Reihe von Versicherungen, deren Abschluss zwar nicht verpflichtend ist, aber dennoch sehr weit verbreitet ist.Hier wäre die Haftpflicht- und Hausratversicherung zu nennen, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und für die soziale Absicherung im Alter wird die traditionell einen hohen Stellenwert einnehmende Lebensversicherung durch eine private Rentenversicherung ergänzt. Eine so hohe Zahl abgeschlossener Versicherungen vermitteln dem Versicherungsnehmer das Gefühl, gegen alle Widrigkeiten abgesichert zu sein, sodass er keiner weiteren Versicherung bedarf. Auch scheuen viele davor zurück, eingedenk der Beiträge all dieser Versicherungen, die sich zu einer beachtlichen Summe addieren, noch eine weitere Versicherung abzuschließen.
Dennoch gibt es Fälle, in denen die oben angeführten Policen nicht helfen: Die Kosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen, können nur von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden. Dass diese Kosten je nach Art und Umfang des Verfahrens in unerwartete Höhen schnellen können, dürfte jedem klar werden, wenn man einmal die Posten aufführt, die während eines Prozesses zu bezahlen sind: Da wären zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung für den Rechtsbeistand, aber auch Zeugengelder und Honorare für Sachverständige müssen von der Prozess führenden Partei aufgebracht werden. Und sollte das Verfahren zu deren Ungunsten ausfallen, so muss diese auch für die Kosten, die der gegnerischen Partei entstanden sind, einstehen.
Dies kann dazu führen, dass am Ende eines Rechtsstreits oftmals offene Forderungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich stehen. Für diese Ausgaben muss der aufkommen, der es versäumt hat, eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Eine solche übernimmt nämlich die Kosten, die im Zuge eines Rechtsstreits entstehen können, solange diese eine bestimmte Summe, in der Regel 250.000 Euro, nicht überschreiten und der Art des Rechtsstreits von der Rechtschutzversicherung abgedeckt wird.


Neue Artikel
Ihre Artikel auf
Navigation
Rubriken 
Informationen
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 351
Artikel bewerten:






Kommentare