Das Land Niedersachsen erhebt seit Dezember 2005 erstmalig Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Betroffen sind Studierende in allen Studiengängen, sowie den Masterstudiengängen. Die Studienbeiträge sind für jedes Semester der Regelstudienzeit zu entrichten.
Seit dem 09. Dezember 2005 werden an niedersächsischen Hochschulen erstmalig Studiengebühren erhoben. Betroffen sind Studierende in alles Studiengängen, sowie den Masterstudiengängen. Die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro sind für jedes Semester der Regelstudienzeit zu zahlen.
Hochschulen werden die zusätzlichen Gebühren dafür nutzen, die Ausstattung der Bibliotheken und die der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Außerdem soll das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden gefördert werden und zusätzliche Tutorien angeboten werden.Ausgeschlossen von der Erhebung der Studienbeiträge sind Studierende die ein Kind im Sinne von § 25 Abs.5 BAföG betreuen, Studierende die einen Angehörigen pflegen, oder bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und dort die Beiträge entrichten.
Für Studienbewerber die mit ihrer Einschreibung zu Zahlung der Studienbeiträge verpflichtet sind, gilt ein Anspruch auf Gewährung eines Studiendarlehns in Höhe des Studienbeitrags.


Neue Artikel
Ihre Artikel auf
Navigation
Rubriken 

Informationen
Quelle: Gesetzliche Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen
Bewertung: 2.0
Besucher: 1858
Artikel bewerten:






Kommentare