Angestellte haben ab einem bestimmten Einkommen das Recht, der privaten Krankenversicherung (PKV) beizutreten, aber bis dahin sind sie pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige haben die Wahl zwischen beiden Systemen, treten aber meistens der privaten Krankenversicherung bei.

Krankenversicherung für Angestellte
Überschreitet das das Einkommen ein Jahr die Versicherungspflichgrenze von derzeit 50.850 Euro im Jahr, können Angestellte in die private Krankenversicherung eintreten. Liegt das Einkommen darunter, sind sie gesetzlich pflichtversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung existiert ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent, welcher paritätisch unter Arbeitnehmer (8,3 Prozent) und Arbeitgeber (7,2 Prozent) aufgeteilt wird. Hierbei gilt jedoch besondere Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro monatlich, denn ab dieser Grenze werden keine weiteren Beiträge mehr erhoben.
Die GKV bietet vor allem den Vorteil, dass sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern lassen können und, dass Versicherte nicht abgelehnt werden können. Ein Nachteil ist jedoch der eingeschränkte Leistungskatalog, der in der PKV weitaus umfangreicher ausfallen kann. Doch auch hier kann sich zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung geschützt werden.
Krankenversicherung für Selbständige
Regelungen der Krankenversicherung für Selbständige sind anders zu berücksichtigen. Als Selbständiger kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden oder privat. Selbständige sind ihre eigenen Arbeitgeber und müssten zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil auch den des Arbeitgebers übernehmen. Da dies sehr kostenintensiv ist, entscheiden sich die meisten für die private Krankenversicherung. Ihre Beiträge werden je nach Alter, gewünschten Leistungen und Gesundheitszustand ermittelt. Besonders lohnenswert ist der frühe Beitritt junger Existenzgründer, da diese oft ein hohes Einkommen erzielen und von niedrigen Beiträgen profitieren könnten. Die private Krankenversicherung bietet neben den individuellen Tarifen ein attraktives Leistungsangebot, wie alternative Heilmethoden, kürzere Wartezeiten, Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt und Chefarztbehandlungen. Hat sich ein Selbständiger von seiner gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, ist dies unwiderruflich, bis sich seine Berufssituation verändert hat.
Vergleich der privaten Krankenversicherungen
Wem eine Mitgliedschaft der privaten Krankenversicherung ermöglicht wurde, sollte sich vor seiner Entscheidung genau informieren. Es ist nicht einfach einen Überblick über die verschiedenen Tarife zu erhalten. Bei der Suche nach den besten Tarifen der PKV ist ein Vergleich online sehr hilfreich. Mittels PKV-Rechner können die optimalsten Tarife schnell, komfortabel und kostenlos ermittelt werden.


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