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Gesundheit | 17.02.2012 23:58  Drucker

PKV: Tarifwechselrecht nach § 204 VVG


Anfang 2012 mussten viele Privatversicherte deutlich tiefer in die Tasche greifen und Beitragserhöhung von teilweise 40-60 Prozent hinnehmen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist häufig nicht möglich und auch der Wechsel in eine andere Krankenversicherung ist nicht unbedingt von Vorteil. Die Finanztest empfiehlt Versicherten, von ihrem Tarifwechsel Gebrauch zu machen und einen Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherers durchzuführen.


Vorteile eines Tarifwechsels
Wer bereits einige Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert ist, der hat bei einem Tarifwechsel den Vorteil, dass die angesparten Altersrückstellungen nicht verloren gehen und komplett erhalten bleiben. Zwar kann bei einem PKV Wechsel auch ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden, dies gilt jedoch nur für Versicherte, die nach 2009 in die PKV eingetreten sind. Zudem ist bei einem PKV Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung fällig, welche in den meisten Fällen eines Tarifwechsels nicht gibt.


Probleme beim Tarifwechsel
Jedoch berichtete die Finanztest auch von einer großen Zahl von Problemen beim Tarifwechsel. Einer Umfrage zufolge sollen insgesamt 65 von 75 Befragten angegeben haben, Probleme bei ihrem Tarifwechsel gehabt zu haben. Häufig stellen sich die Versicherer quer und verweigern einen Wechsel. Die Finanztest empfiehlt hier, das Tarifwechselrecht laut § 204 VVG gegenüber dem Versicherer zu erwähnen. Häufig reiche dies bereits, um den Versicherer umzustimmen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, stur zu bleiben und auf sein Recht zu beharren, da im Fall eines Wechsels große Einsparungen von einigen hundert Euro möglich sind.


Gesundheitsprüfung bei gleichwertigen Tarifen

Wenn der Versicherer den Vorwand vorschiebt, eine neue Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen, so ist dies nicht rechtens. Wer in einen Tarif mit gleichwertigen oder schlechteren Leistungen wechselt, der muss keine neue Gesundheitsprüfung durchführen.  Eine Gesundheitsprüfung darf lediglich bei höherwertigen Leistungen durchgeführt werden.

Asenta GmbH
Am Hulsberg
28205 Bremen
info (at) asenta.de

Pressekontakt:
Christoph Hanenkamp

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