In den vergangenen Wochen wurde immer wieder über die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen und den Wechsel der PKV-Gesllschaft diskutiert. Nun zeigt sich jedoch ein anderes Problem, denn es gibt immer mehr Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht fristgerecht oder sogar gar nicht zahlen können. Für diese Versicherten wollen die Versicherungen nun spezielle Tarife einführen.

Mit dem Beginn des Jahres 2009 wurde in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Seither dürfen private Krankenversicherungen den Vertrag eines Versicherten, der seine Prämien nicht bezahlt, nicht mehr kündigen. Dies führte dazu, dass die Zahl der Nichtzahler sehr stark angestiegen ist. Am Ende des dritten Quartals 2011 lagen etwa 144.000 Versicherte mit ihren Beitragszahlungen zurück.
Um dem entgegen zu treten, wollen die privaten Krankenversicherungen nun spezielle Tarife für Versicherte, die grundsätzlich keine Beiträge zahlen, einführen. Eine weitere Änderung in der privaten Krankenversicherung schlägt die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, vor. Sie hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der versicherungsrechtlichen Vorschriften vorgestellt, welcher die Rechte der Privatversicherten stärken soll.
Spezielle Tarife für Nichtzahler in Arbeit
Um die Tarife der privaten Krankenversicherungen anzupassen, sind Gesetzesänderungen notwendig. Nach Berichten des Nachrichtenportals PKV Kurier sollen bereits Entwürfe des Finanz- und Justizministeriums vorliegen. Ab wann die neuen Tarife eingeführt werden sollen, steht aber noch nicht fest. Sie sollen sich wie folgt gestalten: Ist ein Versicherter zwei Monate mit seinen Beiträgen im Rückstand, so erhält er eine Mahnung. Zahlt er weitere zwei Monate nicht, erhält er eine weitere Zahlungserinnerung. Bleiben die Beiträge weiter aus, so ruht der bisherige Tarif und der Versicherte wird automatisch in den Tarif für Nichtzahler überführt.
Grundsätze des neuen Tarifes
Dieser neue Tarif soll nur noch akute Erkrankungen des Versicherten abdecken. Zudem sind die Kosten bei einer Schwangerschaft enthalten. Aber auch diese Grundversorgung kostet den Versicherten 100 Euro im Monat. Dies ist so niedrig angesetzt, damit Betroffene ihre Schulden leichter begleichen können. Um den vielen Nichtzahlern entgegen zu treten, hat die Hallesche Krankenversicherung nach Aussagen des Vorstandsmitglieds Wiltrud Pekarek schon heute damit begonnen, vor einem Vertragsabschluss “nicht nur die Gesundheit, sondern neben der aktuellen Bonität auch die zukünftige Zahlungsfähigkeit neuer Kunden zu prüfen”.
Mehr Rechte für Privatversicherte
Am Dienstag stellte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften” vor. Es sollen nicht nur die Rechte der Privatversicherten, sondern auch die “Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht” und verbessert werden. Schon vor einer sehr teuren medizinischen Heilbehandlung sollen Versicherte in Zukunft das Recht haben, eine Auskunft von der privaten Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme zu erhalten. Spätestens nach einer Frist von zwei Wochen muss das Unternehmen eine Antwort geben, wenn es sich um eine dringend notwendige Behandlung handelt.


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