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Gesundheit | 30.01.2012 16:35  Drucker

PKV-Tarif optimieren und Altersrückstellungen mitnehmen


Die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung lassen auch die Versicherten über einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nachdenken. Aber wieso gleich die Versicherungsgesellschaft wechseln? Laut Gesetz haben privat Versicherte das Recht, einen PKV Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens vorzunehmen - meist viel günstiger und zu ähnlichen Konditionen.

PKV-Tarif optimieren und Altersrückstellungen mitnehmen

Die finanziellen Probleme im Gesundheitssystem sorgen nicht nur in der gesetzlichen, sondern auch in der privaten Krankenversicherung für anhaltende Preissteigerungen. Mittlerweile kommen immer mehr Zweifel bei privat Versicherten auf, ob der gewählte Tarif noch der richtige für sie ist. In der Regel folgt daraufhin ein Wechsel des Anbieters. Doch es gibt eine viel einfachere Lösung, die vielen Versicherten nicht bekannt ist. Laut Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben privat Versicherte nämlich das Recht, in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versicherungsnehmer bereits erworbene Rechte wie Altersrückstellungen oder den Gesundheitszustand bei ursprünglichem Vertragsbeginn mitzunehmen.

Verwirrung durch die private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen versuchen häufig den Wechsel eines Altkunden in einen neueren Tarif zu verhindern - vor allem aus finanziellen Gründen. Die neuen Tarife sind nämlich häufig günstiger und bieten trotzdem ähnliche Leistungen. Versicherte mit Wechselwunsch sollten sich daher nicht irritieren lassen, wenn die Versicherungsgesellschaft eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag fordert. Auch die Angabe “Tarif nur für Neukunden offen” ist eigentlich nicht rechtens. Erst 2010 gab es einen ähnlichen Fall mit einem Versicherten der Allianz vor Gericht. Der Kunde wollte in einen günstigeren Tarif wechseln, was ihm allerdings durch das Unternehmen verweigert wurde. Letztlich erhielt der Kläger aber Recht und durfte den Tarifwechsel zu seinem finanziellen Vorteil bei seinem Anbieter vornehmen.

Sorgfältiger Vergleich der PKV-Tarife notwendig

Im Prinzip kann ein Versicherter den Tarif bei seinem Versicherungsunternehmen so oft wechseln, wie er möchte. Allerdings sollte er die vielen Tarifangebote sorgfältig vergleichen, denn nur in den seltensten Fällen gibt es gleiche Leistungen bei den vielen unterschiedlichen Tarifen. Versicherte sollten sich jedoch bewusst machen, dass sie bei einem günstigeren Tarif eventuell Abstriche bei den Leistungen machen müssen. Andernfalls steht der Versicherungsgesellschaft das Recht zu, eine Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag für die Mehrleistung - und zwar nur dafür- zu verlangen.

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