Am 1. Januar 2012 wurde zum ersten Mal seit 1988 die Gebührenordnung
für Zahnärzte (GOZ) verändert. Diese regelt die Vergütung von
zahnärztlichen Leistungen. Aufgrund der Anpassung müssen Patienten nun
mehr zahlen für Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
übernimmt nur Kosten für Leistungen, die Teil der sogenannten
„Regelversorgung“ sind. Kosten für Zahnersatz, der über die
Regelversorgung hinausgeht, müssen Versicherte selbst begleichen.
Geringe Kostenübernahme
Die GKV übernimmt 50 Prozent der Kosten für Standardbehandlungen, die
andere Hälfte müssen die Versicherten selbst begleichen. Diese 50
Prozent der Behandlungskosten führen nicht selten zu einem hohen
Betrag. Zudem entspricht die Standardbehandlung häufig nicht den
Vorstellungen eines Patienten. Möchte ein Patient beispielsweise statt
einer Amalgam- eine Keramikfüllung, muss er die Mehrkosten selbst
übernehmen.
GKV-Versicherte müssen nun im Durchschnitt sechs Prozent mehr zahlen
für alle Leistungen, die nicht zur Regelversorgung gehören. In einigen
Fällen wird es aber deutlich teurer. Dies gilt auch für viele
Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV). Entscheidend ist
hierbei, welche Behandlungskosten der jeweilige PKV-Tarif abdeckt.
Regelmäßige Kontrolle vorteilhaft
Patienten, die einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
gehen, sind im Vorteil. Wer sich fünf Jahre lang die Kontrolle durch
einen Stempel ins Bonusheft bestätigen lässt, kann eine Kostenübernahme von 60 Prozent nutzen. Sind es zehn Jahre, so steigt der Anteil sogar auf 65 Prozent. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Versicherungsschutz erhöhen
GKV-Mitglieder können durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
hohen Eigenbeteiligungen vorbeugen. Zusatzversicherungen bieten
Zuschüsse bei Implantaten, Keramikinlays und Verblendungen.
Patienten einer PKV sollten prüfen, welche zahnärztlichen Leistungen ihr
Tarif ermöglicht und diesen gegebenenfalls anpassen.


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