Der Winter hat die Höhenlagen deutsche Mittelgebirge und der Alpenregion fest im Griff. Anlieger und Mieter müssen sich gerade bei anhaltendem Schneefall, wie zum Beispiel im Harz oder Erzgebirge, auf die Räumpflicht einstellen und bei Missachtung sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Er hat lange auf sich warten lassen, aber nun ist er da - der Winter. Besonders in den Höhenlagen der Mittelgebirge und Alpen können Wintersportler derzeit voll auf ihre Kosten kommen. Aber nicht nur beim Wintersport sollten Sie gut vorbereitet sein, auch beim heimischen Winterdienst ist eine funktionierende und vollständige Ausrüstung Pflicht.
In den Mittelgebirgen ist der Winter angekommen
Ob Erzgebirge, Harz oder Bayerischer Wald, in den Mittelgebirgen scheint der Winter nun doch angekommen zu sein. Auch wenn es noch keine rekordverdächtigen Schneemengen sind, so reicht es doch, um die Wintersportler zufrieden zu stellen und den Räumdiensten und zuständigen Hausbesitzern, Mietern oder Hausmeisten die Schweißperlen auf die Stirn zu treiben. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im Alpenvorland und den Alpen.
Lediglich in den flacheren Regionen der Bundesrepublik ist Schnee nach wie vor Mangelware. Von Frankfurt über Leipzig, Berlin bis nach Hamburg und Kiel zieht sich in diesem Jahr ein grünes Band und der Schnee bleibt aus. Ob auch im Flachland in diesem Winter noch Schnee kommt, darf mittlerweile bezweifelt werden. Die meisten Wettersimulationen sind sich einig und gehen weiterhin davon aus, dass Plusgrade und mildes Wetter bis mindestens Ende Januar anhalten werden.
Missachtete Räumpflicht kostet Geld
Die winterlichen Bedingungen in einigen Regionen der Bundesrepublik dürften für Hausbesitzer wieder unangenehme Räumpflichten nach sich ziehen, die in der Regel über Kommunalsatzungen geregelt werden. Mieter, die per Mietvertrag verpflichtet sind, können sich übrigens nicht ausruhen, sondern werden ebenfalls in die Pflicht genommen.
Davon wird selbst bei einer Behinderung keine Ausnahme gemacht. Allerdings muss der Vermieter die Räumpflicht gerecht verteilen, was unter anderem die beliebte Parterre-Regelung verbietet. Mietrechtsexperten weisen auch dieses Jahr wieder auf diese Tatsache hin und stärken Betroffenen damit den Rücken.


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