Auch zu Beginn des Jahres mussten privat Versicherte wieder tief in die Tasche greifen, um ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlen zu können. Betroffenen stehen zwei Alternativen offen: Neben der Rückkehr in die gesetzliche kann auch der Wechsel innerhalb des eigenen Anbieters Geld sparen - ohne Leistungseinbußen (Alternative Tarife Ihrer PKV prüfen).
Vorteile der PKV sind verlockend
Keine Leistungskürzungen, Heilpraktikerbehandlungen, keine Praxisgebühr, schnelle Terminvergabe - diese und viele weitere komfortable Leistungen können privat Versicherte genießen. Zudem fallen die Beiträge für gutverdienenden junge Menschen häufig niedriger aus als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Deshalb wechseln immernoch mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung als umgekehrt.
Bedingungen für Wechsel in die GKV
Privat Versicherten, die auf Grund der steigenden Kosten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, werden einige Steine in den Weg gelegt. Ein Wechsel in die GKV ist lediglich möglich, wenn der privat Versicherte in die Arbeitslosigkeit wechselt oder sein Gehalt für mindestens ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850 Euro liegt. Versicherte ab 55 Jahren können grundsätzlich nicht mehr in die GKV wechseln, selbst wenn sie arbeitslos werden.
Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der PKV. Doch Versicherten wird geraten, genau zu vergleichen und sich nicht immer für den niedrigsten Preis zu entscheiden, sondern für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Warnung durch Verbraucherschützer: Billigtarife mit Leistungsdefiziten
“Private Krankenversicherung für 65 Euro im Monat” - klingt unwahrscheinlich, ist jedoch möglich. Billigtarife dieser Art bringen jedoch Nachteile mit sich. Sie enthalten oftmals geringe Leistungen und eine überdurchschnittlich hohe Selbstbeteiligung. Insbesondere diese Tarife sind anfällig für spätere Beitragserhöhungen. Fazit - Billigtarife liegen nicht selten deutlich unter dem Mindeststandard für die private Krankenversicherung, sagt auch der Bund der Versicherten.


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