Wer einen Riestervertrag abgeschlossen hat, kann von dessen Vorteilen unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland profitieren. Seit 1. Januar 2012 gilt für die Riester Rente und für Wohnriester ein höheres frühestmögliches Renteneinstiegsalter von 62 Jahren.
Höheres Renteneintrittsalter
Für alle ab 2012 abgeschlossenen Riester Verträge gilt, dass die erste Rentenzahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres sinnvoll ist. Wer sich schon vorher die Rente auszahlen lässt, verliert die staatliche Förderung und mögliche Steuervorteile. Diese Änderung gilt auch für die Altersvorsorge über Wohnriester.
Bedingungen für Sparer und Rentner im Ausland
Nach wie vor gilt für Riester Sparer im Ausland dieselbe Regelung: Angestellte, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten, können die staatlichen Zulagen bekommen. Zudem gilt für Riester Rentner, die ins Ausland ziehen: Die staatlichen Zulagen müssen sie nicht zurückzahlen, wenn sich der neue Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union befindet.
Auch Wohnriester kann man für eine selbst genutzte Immobilie außerhalb Deutschlands verwenden. Hierbei ist ebenfalls Voraussetzung, dass diese sich innerhalb der EU befindet.
Zulagen und Steuerersparnis
Abgesehen vom erhöhten Renteneintrittsalter hat sich bei den Regelungen zur Riesterförderung keine Änderung ergeben. Möglich sind eine jährliche Grundzulage von 154 Euro sowie 185 Euro (300 Euro für ab 2008 Geborene) pro Kind. Ermittelt das Finanzamt, dass ein Steuererlass für den Riester Sparer günstiger wäre, so erhält er diesen statt der Zulage.
Wer Zulagen in genannter Höhe erhalten möchte, muss 4 % Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in seinen Riestervertrag einzahlen, mindestens aber 60 Euro pro Jahr.
Wohnriester – Regelungen
Wohnriester bietet die Möglichkeit, mit Unterstützung der Riester Förderung ein Eigenheim zu finanzieren oder ein Immobiliendarlehen zu tilgen. Riester Sparer können bis zu 100 % ihres Riesterkapitals für den Erwerb der eigenen vier Wände nutzen.
Eine weitere Option ist die Aufnahme eines preiswerten Immobilienkredits. Hierbei wird die Riester Förderung zur Tilgung des Darlehens verwendet. Wohnriester wird von Verbraucherschützern, darunter die Stiftung Warentest, wegen der umfangreichen staatlichen Hilfe sehr empfohlen.
Anspruch auf Förderung besteht unter anderem bei folgenden Immobilien innerhalb der EU:
- - Eigenheime,
- - Eigentumswohnungen,
- - Registrierte Genossenschaftswohnungen,
- - Wohnung in einem eigenen Haus.
Zudem muss die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden und nach dem 31. Dezember 2007 gebaut oder erworben worden sein.
Angebote gegenüberstellen
Die Angebote zur Riester Rente und zu Wohnriester sind sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Tarife sind zu komplex, um sie ohne Expertenwissen durchschauen zu können. Wer sich vor der Wahl eines Angebots von einem unabhängigen Experten beraten lässt, ist somit klar im Vorteil.


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