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Gesundheit | 06.01.2012 13:40  Drucker

Lebensversicherung 2012 – Was ist neu?


In den letzten Wochen war viel von den Änderungen im Versicherungsbereich 2012 die Rede. Vor allem im Bereich der Altersvorsorge gab es zwei große Themen: Die Senkung des Garantiezins und die Anhebung des Renteneinstiegsalters. Aber auch die Entwicklung der Überschussbeteiligungen ist für Verbraucher ein interessantes Thema. Was aber hat sich 2012 genau geändert.

Die Senkung des Garantiezinses

Der Garantiezins wurde wie schon so oft in den letzten Jahren erneut abgesenkt. Er liegt jetzt bei 1,75 Prozent, statt bei 2,25 Prozent (​http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article2142505/Der-Garantiezins-fuer-Policen-wird-2012-sinken.html). Diese Senkung hat für Versicherungskunden vor allem dann Bedeutung, wenn sie eine Altersvorsorge, wie eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben und der jeweilige Versicherungsgesellschaft gelingt es nicht, genug zu erwirtschaften um Überschussbeteiligungen an die Versicherten auszuschütten. Dahingehend muss man sich den Garantiezins als eine Art Sicherheitsnetz für Versicherte vorstellen: Selbst dann, wenn die Versicherung etwa durch ein schlechtes Geschäftsjahr geringe Gewinne erzielt, erhält der Versicherte auf seine Vorsorgelösung Rendite. Für die meisten Versicherten hat die Änderung allerdings keine Auswirkungen.

Überschussbeteiligung – Fast alle Lebensversicherer senken Verzinsung

Anders sieht es jedoch bei den Überschussbeteiligungen selbst aus. Diese wurden zu diesem Jahr in der Branche praktisch durchgängig abgesenkt. Wie das Handelsblatt berichtet (​http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/lebensversicherer-senken-ueberschussbeteiligung/6007378.html), senken von 63 Lebensversicherern 50 die Überschussbeteiligung, zwölf halten die Verzinsung stabil und nur die Deutsche Ärzteversicherung legt bei den Überschussbeteiligungen im Vergleich zum Vorjahr zu. Im Schnitt können Versicherte mit einer Verzinsung von 3,86 Prozent rechnen – 2011 waren es noch 4,07 Prozent.

Auch die Erhöhung des Renteneinstiegsalters hat Auswirkungen auf die Verbraucher. Wer einen neuen Kapitallebensversicherungs-Vertrag abschließt, kann sich diese ohne Nachteile erst mit 62 Jahren auszahlen lassen, anstatt bisher 60 Jahren. Dies geht mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, allgemein auch als Rente mit 67 bezeichnet, einher. Dies kann einerseits zu einer höheren Auszahlung führen, schließlich zahlt man auch 2 Jahre länger in die Lebensversicherung ein. Allerdings kommt man auch erst zwei Jahre später in den Genuss der Leistungen.

Vorsorge gewinnt an Bedeutung – nicht nur in Deutschland

Trotz der Wirtschaftskrise wird auch in anderen Ländern vermehrt Wert auf die eigene Vorsorge gelegt. So ergab eine aktuelle Umfrage der Generali-Versicherung in Österreich (​http://oe1.orf.at/artikel/294221), dass immerhin neun von zehn Befragten trotz geringerer Einnahmen bei der Altersvorsorge nicht sparen wollen.
Wer privat mit einer Kapitallebensversicherung vorsorgen möchte, ist mehr denn je auf eine qualifizierte Planung angewiesen, um optimal abgesichert zu sein. Besonders bei der Kapitallebensversicherung, die ja auch dazu dient, die Angehörigen für den Fall des Todes abzusichern, sollte man daher die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten in Anspruch nehmen, um nicht nur eine günstige Versicherung zu finden, sondern auch Faktoren wie die Versicherungssumme richtig einschätzen zu können.

Eine kostenlose Beratung erhalten Sie hier: http://www.finanzen.de/lebensversicherung-vergleich.html

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