Das deutsche Gesundheitssystem ist bereits seit längerem in einer finanziell kritischen Situation. Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung sich mit den umstrittenen Zusatzbeiträgen aus der Krise half, drohen nun auch in der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen für zahlreiche Versicherte.
Eine immer ältere Bevölkerung und die damit verbundenen kostenintensiven Untersuchungen zwingen nun auch die private Krankenversicherung zu Sparmaßnahmen. Nachdem in der vergangenen Zeit meist die gesetzlich Versicherten für ihren Gesundheitsschutz mehr zahlen sollten, müssen sich nun auch viele privat Versicherte ab dem 1. Januar 2012 auf höhere Beiträge einstellen. Derzeit versenden zahlreiche privaten Krankenversicherungen eine Benachrichtigung an ihre Mitglieder, in der sie die Beitragsanpassung ankündigen.
Allerdings sollten die Betroffenen der Aufforderung nach höheren Beitragen nicht einfach nachkommen, sondern zunächst nach Alternativen und Wechselmöglichkeiten suchen.
Ein Wechsel als Alternative zur Beitragserhöhung
Grundsätzlich ermöglicht der § 204 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes den Versicherten einen problemlosen Wechsel im eigenen PKV-Versicherungsunternehmen. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Benachrichtung hat der Versicherungsnehmer das Recht auf Sonderkündigung. Somit wäre ein Wechsel des bisherigen Tarifs bei demselben Anbieter, aber auch der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen denkbar. Da es dabei einige Regeln zu beachten gibt, sollte sich vor einem endgültigen Wechsel ausführlich über die Vor- und Nachteile informiert werden.
Mitnahme der Altersrückstellungen und der Gesundheitsprüfung
Beispielsweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung bei dem Verbleib in der Versicherungsgesellschaft meist nicht mehr erforderlich. Auch angesparte Altersrückstellungen können meist ohne Probleme übertragen werden, abhängig vom Vertragsbeginn. Anders verhält es sich beim Wechsel des Anbieters. Zur Risikokalkulation muss der Versicherte eine erneute Prüfung vornehmen lassen und auch die Altersrückstellungen können nur in den seltensten Fällen mitgenommen werden.
Letzte Option: Wechsel in den Basistarif
Um eine Beitragserhöhung zu vermeiden, wäre außerdem eine Erhöhung des Selbstbehalts vorstellbar. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Sparmaßnahme allerdings nicht immer sinnvoll. Der Versicherte könnte im folgenden Jahr wieder vermehrt ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen und hätte dann eine enorm hohe Kostenbeteiligung. Wenn die Betroffenen die Beiträge letztlich nicht aufbringen können, steht ihnen immernoch der Wechsel in den Basistarif offen.


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