Ob Neukunde oder bereits privat versichert, ein Wechsel innerhalb der PKV oder in die Private Krankenversicherung kann jetzt lohnenswert sein. Bestandskunden der PKV erhalten jedes Jahr einen Beitragsanpassungsbescheid, so auch aktuell für das kommende Jahr 2012. Dieser enthält oftmals die unliebsame Überraschung einer Beitragserhöhung der PKV Tarife. In aller Regel umfasst diese zwischen null und sieben Prozent. Einige Versicherer erlauben sich jedoch hinsichtlich bestimmter Tarife gravierende Ausreißer nach oben, so z.B. die Central und die ARAG Krankenversicherung. In solchen Fällen kann ein Wechsel der privaten Krankenversicherung 2012sinnvoll sein.
Sonderkündigungsrecht: Beitragserhöhungen gewähren sofortigen Ausstieg
So machte die Central Krankenversicherung mit Beitragsanpassungen von 40 Prozent und die ARAG im E-Tarif zuletzt Schlagzeilen. Wem die Beitragserhöhung zu hoch erscheint, der hat nach Mitteilung durch den Versicherer genau einen Monat Zeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das Sonderkündigungsrecht begründet sich auf dem Recht zur außerordentlichen Kündigung des PKV-Tarifes oder des PKV-Vertrages insgesamt, sofern ein anderer Anbieter innerhalb der PKV die Vertragsannahme garantiert. Gab es zuvor als Hindernis noch die verfallene Altersrückstellung, so ist dieses Argument spätestens seit dem 1. Januar 2009 hinfällig. Seit diesem Datum nämlich kann die Altersrückstellung auf den neuen Anbieter übertragen werden.
Wechsel in die PKV für Angestellte
Ein Wechsel in die PKV ist auch für Wechselwillige, welche die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überschreiten, sinnvoll. Wer im Jahr mindestens 50850 Euro verdient (ab 2012) oder monatlich 4237,50 Euro, der darf als Angestellter in die PKV wechseln. Neben besserem Service und kürzeren Wartezeiten beim Arzt erwartet den zukünftigen PKV-Versicherten auch eine bessere und ausgiebigere Behandlung, die weit über das Maß der gesetzlichen Krankenkasse hinaus geht. Selbstständige und Beamte müssen die Versicherungspflichtgrenze übrigens überhaupt nicht beachten. Sie können sich sofort privat Krankenversichern und damit in den Genuss der besseren Leistungen kommen.
Auswahlkriterien für den optimalen Anbieter
Als Auswahlkriterium für die optimale private Krankenversicherung sollten Testurteile einschlägiger Fachzeitschriften oder der Stiftung Warentest zurate gezogen werden. Diese geben zwar keinen individuellen Überblick, können aber als Richtungsweiser durchaus sehr nützlich sein. Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl des richtigen Versicherers auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, einen guten Service und eine auf lange Sicht gesehene Beitragsstabilität gerichtet werden. In einigen Tests traten die Axa und die Debeka besonders positiv hervor. In anderen Tests galten die Huk-Coburg und die Concordia-Krankenversicherung als besonders empfehlenswert. Es ist jeweils der Schwerpunkt des Tests zu beachten und zudem auch der Zeitraum des Tests. Ebenso gilt es bei den sogenannten Testurteilen immer die Musterfälle zu betrachten, die nicht immer die eigene Situation widerspiegeln. Insofern können Testurteile nur grobe Richtungsentscheider darstellen, als solche sind sie aber sehr nützlich. Siehe hierzu auch den aktuellen Stiftung Warentest Vergleich der privaten Krankenversicherung
Vor Komplettwechsel mit Versicherer über neue Konditionen verhandeln
Wechselwillige innerhalb der PKV sollten einen Tarifwechsel vor einem kompletten Anbieterwechsel übrigens vorziehen. Hier gilt es, mit dem Versicherer die neuen Konditionen festzulegen. Aber auch ein kompletter Wechsel kann durchaus sinnvoll sein, so wie die Beispiele der Central und der ARAG eindrucksvoll dokumentieren. Ein Krankenversicherungswechsel aus der GKV in die PKV hinein ist nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen möglich. Ein Wechsel innerhalb der PKV nach Maßgabe der dort vorherrschenden Regeln.


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