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Wirtschaft | 14.09.2011 10:20  Drucker

Beitragsbemessungsgrenze 2012 & Versicherungspflichtgrenze JAEG 2012


Aufgrund gestiegener Einkommen im vergangenen Jahr 2011 wird sowohl die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2012 als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 steigen. Der Anstieg der Entgeltgrenzen hat Auswirkungen auf die PKV und GKV

Aufgrund der Finanzkrise und der schwierigen Wirtschaftslage im Jahr 2010 musste zu Beginn des Jahres 2011, erstmals in der Geschichte, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gesenkt werden. Da sich die Konjunktur im Jahr 2011 wieder erholt hat, können die Rechnungsgrundlagen wieder angehoben werden, teilweise über das Niveau von 2010.

Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 45.900 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze ( BBG ) und die Versicherungspflichtgrenze ( JAEG ) sind die wichtigsten Faktoren, die für die Bestimmung der Sozialversicherung notwendig sind. Nachdem beide Größen im vergangenen Jahr gesenkt wurden, steht nun eine Anhebung bevor. Bei der Beitragsbemessungsgrenze 2012 wird sich die Erhöhung vermutlich im Rahmen von 45.550 Euro auf 45.900 Euro belaufen. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Erhöhungen nur auf Besserverdiener auswirken, die einen Monatsverdientst von mindestens 3.825 Euro aufweisen können.

Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Jahr 2012 wieder nach oben korrigiert und wird vermutlich sogar den Stand von 2010 übertreffen, da lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 49.950 Euro und wurde dann auf 49.500 Euro für das Jahr 2011 herabgesetzt. Für das Jahr 2012 ist eine Erhöhung auf 50.850 Euro vorgesehen.

Maximalbeitrag für Krankenkasse steigt auf 592,88 Euro

Aufgrund der durchschnittlichen Lohnerhöhung von 2,09 Prozent in den alten Bundesländern und 1,97 Prozent in den Neuen steigen für Besserverdiener die Beiträge für die GKV an. Die Erhöhung der BBG bewirkt einen Anstieg von 304,25 Euro auf 313,65 Euro für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil steigt dadurch um 8,22 Euro auf maximal 279,23 Euro. Daraus ergibt sich ein GKV-Höchstsatz von 592,88 Euro. Die Krankenkasse wird damit für Besserverdiener wieder teuer.

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 Informationen

Quelle: pkv-vergleich.de
Bewertung: 5.0
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