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Schlagzeilen | 09.03.2011 13:15  Drucker

Private Krankenversicherung: Studenten können nicht zurück in die Gesetzliche


Für einen klagenden Studenten hat sich die Private Krankenversicherung als Einbahnstraße erwiesen. Das Gericht widersprach seiner Forderung, von der PKV wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu dürfen. Zumindest bis zum Ende des Studiums müssen einmal privat Versicherte Studenten in der PKV bleiben.

Private Krankenversicherung: Studenten können nicht zurück in die Gesetzliche

Das Sozialgericht in Trier hat im Fall eines Studenten, der seine private Krankenversicherung Richtung gesetzliche Krankenkasse wechseln wollte entschieden, dass Studenten, die sich vor Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit haben, bis zum Ende ihres Studiums in der PKV verbleiben müssen. Angestellte, Beamte und Selbständige können ebenfalls nicht ohne Weitere die Krankenversicherung wechseln. Im Falle der Studenten wurde nun erstmals gerichtlich festgestellt, was für Arbeitnehmer und andere in der PKV Versicherte seit langem gilt.

Im konkreten Urteil geht es um einen Studenten in der privaten Krankenversicherung, der während seiner Unterbrechung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung versicht war und mit Wiederaufnahme des Studiums in der PKV verbleiben musste.

Erst vor wenigen Tagen kam die Stiftung Warentest in ihrem Vergleich der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen zu dem Schluss, dass ein Wechsel in die PKV oftmals allzu schnell vollzogen wird. Da eine Entscheidung für die private Krankenversicherung zwangsläufig eine langfristige ist, sollte der Schritt genau überlegt werden. Immer wieder führt die Stiftung Warentest einen PKV Vergleich durch und gibt Empfehlungen für getestete Tarife heraus.

Ein späterer Wechsel ist lediglich innerhalb der privaten Krankenversicherung möglich. In dem Fall sollten private Krankenversicherungen verglichen und optional individuelle PKV Tarife mit einem Private Krankenversicherung Rechner berechnet werden.

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Quelle: private-krankenversicherung-pkv.de
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