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Politik | 20.01.2011 13:34  Drucker

Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2011


Die neue Berechnungsgrundlage bringt einen neuen Höchstbeitrag im PKV Arbeitgeberzuschuss 2011 im vergleich zum Vorjahr. Der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent und orientiert sich an der Beitragshöhe des PKV Tarifes. Auch zur Pflegeversicherung gibt den Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte.

Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2011

Angestellte und Arbeitnehmer, die ehemals in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und in die private Krankenversicherung gewechselt sind, haben nach wie vor Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Hier hat sich die Berechnungsgrundlage für 2011 geändert, weshalb ein neuer Höchstsatz für den Arbeitgeberanteil sowohl für die PKV als auch für die Pflegeversicherung greift.

Der Zuschuss für die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich aus der Höhe des zu zahlenden PKV Beitrags und nicht wie in der GKV aus der Einkommenshöhe. Lediglich der maximale Arbeitgeberzuschuss orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung in 2011 beträgt 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommes, macht also maximal 271,01 Euro im Monat aus. Für die Pflegeversicherung sind maximal 36,20 Euro im Monat zu erwarten. Bei geringeren Versicherungsbeiträgen verringert sich entsprechend der Arbeitgeberzuschuss.

Angestellte und Arbeitnehmer, die in der PKV versichert sind, sollten unbedingt beachten, dass es den Arbeitgeberzuschuss nicht für den Selbstbehalt in der Privaten Krankenversicherung gibt. Somit macht eine Private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte wenig Sinn. Hier sollten PKV Tarife mit Beitragsrückerstattung bevorzugt werden. In einigen Tarifen werden bei Leistungsfreiheit bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet, wodurch sich die Private Krankenversicherung Kosten erheblich verringern lassen.

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Quelle: pkv-private-krankenversicherung.net
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