Die private Krankenversicherung bietet für Versicherungsnehmer sogenannte Kosten senkende Tarife zur Beitragsentlastung an. Sie sollen der steigenden Beitragsbelastung im Alter entgegen wirken und die Versicherungskosten längerfristig sogar senken.

Ende letzten Jahres wurde viel über die alljährlichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) diskutiert. Allein zum 1. Januar 2011 erhöhten einige privat Versicherer, darunter auch die großen Anbieter Debeka und DKV, ihre Beiträge um bis zu sieben Prozent. In den Jahren zuvor konnten ähnliche Beitragssteigerungen beobachtet werden. Experten befürchten daher, dass die Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung im voranschreitenden Alter zu einer erheblichen und unkalkulierbaren finanziellen Belastung werden könnten. Doch: Die private Krankenversicherung hat Konzepte entwickelt, um den steigenden Kosten im Alter entgegenzuwirken.
Gemeint sind die sogenannten Beitragsentlastungstarife. Dabei steigen die Versicherungsprämien zwar zunächst an, sinken aber im Alter oder bleiben zumindest stabil. Spätestens mit dem Bürgerentlasungsgesetz, das im vergangenen Jahr eingeführt wurde, sind diese Tarife noch attraktiver geworden. Durch das Bürgerentlastungsgesetz haben Mitglieder der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit bis zu 80 Prozent ihrer Krankenversicherungsbeiträge abzusetzten. Zudem entfällt die Abgeltungssteuer.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Beitragsentlastungstarifen. Zum einen kann zusätzlich zum Vollvertrag eine Beitragsentlastungskomponente abgeschlossen werden. Da diese Tarifoption Bestandteil der Hauptversicherung ist, besteht der große Vorteil, dass der Arbeitgeber die Beiträge bezuschusst.
Zum anderen kann ein eigenständiger Beitragsentlastungstarif abgeschlossen werden, der dann als zusätzliche Rentenversicherung fungiert. In diesem Fall werden die Ermäßigungen im Alter durch diese Rücklage finanziert. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hier jedoch nicht.
Rechenbeispiel zur Beitragsentlastung
Besonders attraktiv sind die Beitragsentlastungstarife auch aufgrund ihrer großen Planungssicherheit. Ein 40-jähriger Selbstständiger kann beispielsweise mit einem monatlichen Aufwand von 31 Euro eine Reduktion der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr von 129 Euro erreichen. Die Höhe der Beitragsentlastung sowie den Zeitpunkt, ab wann der reduzierte Beitragssatz gezahlt werden soll, kann der Versicherte in der Regel individuell vereinbaren.


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Kommentare
Martin S.
17.03.2011 15:52
Gerade im Rentenalter werden für privat Versicherte die Beiträge zur Krankenkasse unter Umständen zu einer Belastung für das Budget. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, frühzeitig vorzusorgen und in jungen Jahren mehr Geld in sogenannte Beitragsentlastungstarife zu investieren. Habe hier einen interessanten Artikel zu dem Thema gefunden: http://diamondfinanceinvest.wordpress.com