Die Private Krankenversicherung (PKV) und Beitragserhöhung ist ein immer weiderkehrendes Thema. Nach teils deutlichen Beitragssteigerungen der PKV Tarife in 2010 steht nun eine erneute Kostensteigerung für Anfang 2011 ins Haus. Die einzige Möglichkeit, der Preiserhöhung zu entkommen ist ein Wechsel des Tarifs innerhalb der Gesellschaft oder ein Wechsel in die PKV eines anderen Anbieters.

Die Ausmaße der Beitragserhöhung sind deutlich geringer als noch in 2010 und reichen von 0% bis 15% je nach PKV Tarif und Versicherungsgesellschaft. Während einige private Krankenversicherungen ihre Beitragsanpassungen bereits verschickt haben, halten sich andere Gesellschaften noch bedeckt. Eine Liste und Übersicht privater Krankenkassen mit einer Beitragserhöhung der PKV zeigt deutliche Unterschiede der Beitragsentwicklung.
Dabei zeigt sich insbesondere die jeweilige wirtschaftliche Ertragskraft und die mehr oder weniger nachhaltige Beitragsstabilität der einzellnen Gesellschaften. So kommen zum Beispiel Versicherte der Allianz Krankenversicherung deutlich glimpflicher davon als Kunden der Branchenführer Debeka, AXA oder der DKV. Das zeigt die Wichtigkeit der Finanzkraft einer Versicherung in Bezug auf die Beitragsstabilität.
Versicherte, die eine besonders hohe Beitragserhöhung nicht hinnehmen wollen, sollten prüfen, ob ein Tarif-Wechsel innerhalb der PKV oder ein Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung in Frage kommt. Je jünger die Versicherungsnehmer, desto eher kann sich ein KV-Wechsel auch für die Zukunft positiv auswirken. Dagegen lohnt ein Wechsel im hohen Alter kaum, da das Einstiegsalter in einer neuen Police eine entscheidende Rolle spielt. Ein kostenloser PKV Beitragsrechner hilft bei der Kalkulation.
Zudem sollten möglichst viele unterschiedliche Private Krankenversicherung Tarife eingesehen und einem Vergleich unterzogen werden. Je nach Schwerpunkt in den Versicherungsleistungen können sich deutlich Preisunterschiede ergeben. Damit ein Wechsel reibungslos vonstatten gehen kann, sollte die Frist für die außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung eingehalten werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Erhalt der Beitragsanpassung.


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