Das “Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung” wurde verabschiedet. Nun ist es offiziell, dass ab 2011 die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen für Versicherungs- wie auch Zusatzbeiträge tiefer in die Tasche greifen müssen und andererseits die private Krankenversicherung (PKV) mit Mitlgliederzuwachs durch vereinfachte Wechselbedingungen rechnen kann.

Am vergangenen Freitag versuchten 253 Abgeordnete durch ein Nein die neue Gesundheitsreform zu verhindern, aber 306 Parlamentarier stimmten dafür und haben somit ein Gesetz verabschiedet, das in den Augen der Kritiker das bewährte soziale Gesundheitssystem in Deutschland, eines der besten Systeme weltweit, gefährdet und darüber hinaus der privaten Krankenversicherung zuspielt und gesetzlich versicherten Angestellten den Wechsel in die PKV erleichertert.
Vergleich der PKV-Tarife
Gutverdiener in der Krankenkasse können der Beitragserhöhung entgehen, indem sie die Sonderreglung zum erleichterten Wechsel in die private Krankenversicherung nutzen. Doch ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nicht überstürzt werden, dazu rät das Bundesversicherungsamt. Zuvor sollte die individuellen Bedürfnisse feststehen die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsunternehmen in einem detaillierten Krankenversicherungsvergleich gegenübergestellt werden.
Versicherungspflichtgrenze gesenkt und Wartefrist verkürzt
Während die gesetzlichen Krankenkassen mit Finanzlöchern in Milliardenhöhe zu kämpfen haben und für das Jahr 2011 Nachzahlungen an Ärzte und Kliniken von mehr als einer halben Milliarde Euro anstehen, kann sich die private Krankenversicherung über gewisse Regelungen der neuen Gesundheitsreform freuen. Denn Angestellte können ab dem neuen Jahr viel einfacher in die PKV wechseln, da zum einen die Versicherungspflichtgrenze gesenkt wurde, nachdem sie über die letzten Jahre stetig erhöht wurde und außerdem wurde die Wartefrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Somit muss man ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze nur noch 12 Monate nachweisen bis man von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Ab 2011 Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe
Am 1. Januar 2011 wird also der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Steigerung von 0,6 Prozent gleichmäßig teilen. Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Das soll aber vorerst die letzte Beitragserhöhung sein, denn zukünftig sollen die Krankenkassen ihre finanziellen Defizite nur noch über Zusatzbeiträge decken, sodass die Zusatzbeiträge der Kassen ab 2011 in unbegrenzter Höhe steigen dürfen. Die Bundesregierung errechnet zwar für jedes Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der für 2015 schon bei 33 Euro monatlich liegen könnte, aber das ist letztendlich auch nur eine Richtlinie und keine gesetzliche Obergrenze.


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