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Gesundheit | 25.10.2010 20:19  Drucker

Drohende Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung


Die privaten Krankenversicherungen haben angekündigt, dass es auch 2011 keine Beitragserhöhungen geben wird. Medien hatten zuvor berichtet, dass die Kosten für privat Versicherte aufgrund der schlechten Marklage und fehlender Zinserträge um bis zu acht Prozent steigen könnten. Der PKV-Verband machte hingegen deutlich, dass auch in diesem Jahr der vorgeschriebene Zinssatz von 3,5 Prozent erwirtschaftet werde und mit einer Steigerung der Beiträge nicht zu rechnen sei.

Drohende Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung konnte in den vergangenen Jahren stets eine Nettoverzinsung von 4,2 Prozent erzielen. Aufgrund der Wirtschaftskrise betrug der Zinssatz in diesem Jahr jedoch gerade einmal 2,5 Prozent. Daraufhin hatten Medien berichtet, dass einige Vertreter der privaten Versicherungsbranche die Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes auf 3,0 Prozent fordern. Der  Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat dieser Vermutung allerdings widersprochen. Man rechne nicht mit einer Beitragserhöhung und sei sich sicher, dass man den vorgeschriebene Zinssatz von 3,5 Prozent auch im laufenden Jahr erwirtschaften werde. Eine angebliche Senkung des Höchstrechnungszins sei daher reine Spekulation, so der Vorsitzende des PKV-Spitzenverbands Volker Leienbach. Leienbach erklärte zudem, dass die Beiträge für 2011 bereits feststehen würden, höhere Beiträge könnte es daher frühestens ab 2012 geben. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bleibt somit auch im kommenden Jahr interessant. 

Ab 2011 sind die Bedingungen für einen Eintritt in die private Vorsorge wieder günstiger. Die Regierung will die Drei-Jahres-Frist von drei auf ein Jahr verkürzen. Für Angestellte reicht es demnach künftig aus, die Versicherungspflichtgrenze einmalig, statt wie bisher drei Jahre lang, zu überschreiten. Noch einfacher ist der Wechsel in eine Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufler, Künstler oder Beamte. Sie können sich ohne Weiteres von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen  und anschließend in die private Krankenversicherung eintreten.

Besonders vorteilhaft ist die private Krankenversicherung für Beamte und Selbständige. Selbständige tragen häufig eine hohe Verantwortung für Angestellte und müssen im Krankheitsfall eventuelle Einkommensverluste möglichst gering halten. Beamte und deren unmittelbaren Angehörigen sind beihilfeberechtigt, dass heißt im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitgeber ein Großteil der Behandlungskosten. Beamte müssen daher nur den Teil der Leistungen versichern, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in der privaten Krankenversicherung kein gesetzlich festgelegter Leistungskatalog. Die Leistungen werden somit individuell entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse an die Versicherten angepasst. Beamte und Selbständig erhalten dadurch einen Versicherungsschutz, der optimal auf ihre Lebenssituation zugeschnitten ist.

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