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Gesundheit | 25.03.2009 16:04  Drucker

Verbraucherverbände lassen sich blenden


Im Artikel geht es um die Serviceangebote Gesetzlicher Krankenkassen.

Bundesweite Krankenkassen protzen mit ihren Serviceangeboten. Diese sind Mittel zum Zweck für die vielen Aktionen der Mitgliederabwerbungen innerhalb des GKV-Systems, obwohl der Beitragssatz einheitlich ist. Verbraucherschützer erwähnen lobend die besonderen Angebote wie Sprechzeiten in den Abendstunden oder an den Samstagen. Prüft man die Fachkompetenz in den angegebenen Zeiten, stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter zu 90% keine kompetente fachliche Auskunft geben kann. (Defizite der gesetzlichen Bestimmungen). Oder der Hinweis, dass es sich um eine gute Krankenkasse handelt wegen: Schneller Vermittlung von Terminen beim Facharzt. Richtig ist vielmehr, dass kein Kassenmitarbeiter erreicht, von der Sprechstundenhilfe oder vom Facharzt vorgezogene Termine genannt zu bekommen. Hier schaltet sich bei Dringlichkeit der überweisende Hausarzt ein, dem es aus Gründen der fachlichen Situation fast immer gelingt, den Termin vorziehen zu lassen. Oder das Serviceangebot: Eine "gute" Krankenkasse bietet Gesundheitskurse an oder gibt dafür einen Zuschuss. Derartige Serviceangebote - es gibt noch einige mehr - müssen von den Beitragszahlern in Wirklichkeit sehr teuer bezahlt werden. Muss daran erinnert werden, dass die Krankenkassen den Versicherten Leistungen für verordnete Diagnostik und Therapie, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, zur Verfügung zu stellen haben, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung zugerechnet werden müssen? (Zitat Sozialgesetzbuch Fünf) Dem Versicherten ist doch bei einem Arztbesuch längst aufgefallen, mit welchen Minimalressourcen der behandelnde Arzt umgehen muss, weil die "Zwei-Klassen-Medizin" Tatsache ist, die ganz sicher am wenigsten der Behandler ändern kann. Dabei ist das Problem nicht die fehlende Geldmenge aus dem Beitragsaufkommen der Mitglieder, sondern die ungerechten Verteilungs-Prioritäten, die von den Krankenkassen mit Zustimmung der Aufsichten vorgenommen werden.
Günter Steffen, Lemwerder

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 Kommentare

1 Kommentare / Kommentar schreiben

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Lesari

30.03.2009 12:03

Es ist mittlerweile die Aufgabe der Verbraucher sich durch Fülle der Informationen zu arbeiten, und genau zu hinterfragen, welches das richtige Angebot.

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